Umstrukturierungen

Flexibilität  Zukunftssicher  Robuste  Umsetzung

Umstrukturierung

Die juristische Struktur eines Unternehmens ist für das Unternehmen keine lebenslange Garantie. Die Struktur, die vor Jahren eingerichtet wurde, ist vielleicht jetzt nicht mehr steuerlich optimal. Neue Steuergesetze können eine Umstrukturierung für das Unternehmen attraktiver machen. Oder Ihre Unternehmen hat sich geändert und eine Umstrukturierung wäre für das Unternehmen besser geeignet. Wie kommt man dann von der heutigen Struktur in eine neue Struktur? Und welche sind die steuerlichen Möglichkeiten, um neue Gesellschaften zu bilden, oder anders herum, um alte Gesellschaften zu beenden? Fisconti ist Ihnen behilflich, die Struktur Ihres Unternehmens zu evaluieren und berät Sie gerne, wie Sie umstrukturieren können und steuerlich dabei ungeschoren bleiben. Wir stehen Ihnen während des Änderungsprozesses zur Seite, so dass Sie die Lösung nicht nur als Idee auf dem Papier angereicht bekommen, sondern es wird Ihnen auch Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung der Umstrukturierung geboten.

Strukturierung von geistigem Eigentum

Bei Unternehmen, bei denen das geistige Eigentum (Patente, Markenrechte usw.) eine wichtige Rolle einnehmen, ist es häufig sinnvoll, gut zu überlegen, bei welcher Gesellschaft das Eigentumsrecht an der immateriellen Aktiva sich befinden und darüber hinaus, wo diese Gesellschaft ansässig sein sollte. Diese Frage ist nicht nur juristisch relevant, sondern auch steuerlich ist die Entwicklung einer IP-Strategie von großem finanziellem Interesse. Mit Ihnen gemeinsam überlegen wir, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um das für Sie so wichtige geistige Eigentum auf eine solide und steuerlich attraktive Weise zu strukturieren.

Betriebsumstrukturierungen

Ein wichtiger Teil von Fiscontis Beratung in steuerlichen Angelegenheiten bezieht sich auf Umstrukturierungsvorhaben von Unternehmen, bzw. auf eine Umwandlung der Weise, laut derer ein Unternehmen seine unterschiedlichen Funktionen ausübt (z.B. Änderung des Trading-Modells). Der Anlass kann sein, dass nach einer Fusion oder Übernahme, Firmenbereiche integriert, oder verschoben werden müssen, oder man hat den Wunsch, die geschäftlichen Aktivitäten mit einer vermehrten Effizienz zu führen. Solche Änderungen können große steuerliche Folgen haben, vor allem, wenn mehrere Gesellschaften und/oder Länder hierbei eine Rolle spielen.

Bei der Betriebsumstrukturierungen, kann es sich zum Beispiel um die Umfirmierung von Produktionsgesellschaften zu sogenannten „Auftragsherstellern“ oder ‘Lohnherstellern’ handeln. Die Produktionsstätten produzieren unter der neuen Situation nicht mehr für eigene Rechnung, sondern im Auftrag einer anderen Gruppengesellschaft, eines sogenannten Prinzipals. Häufig gehen diese Änderungen mit der Implementierung von standardisierten Verkaufsprozessen und Fakturierung für die Kunden einher (z.B. die Stellung findet nur noch durch eine einzige Gesellschaft statt). Örtliche Verkaufsniederlassungen werden hierbei umgewandelt zu Verkaufsagenten oder Distribuenten, mit beschränkten Risiken.

Bei dieser Art der Unternehmensumstrukturierung spielen zwei Problemstellungen eine wichtige Rolle. Die erste Frage lautet, ob bei der umgewandelten Produktions- bzw. Verkaufsgesellschaft eine steuerliche Abrechnung hinsichtlich der im Unternehmen transferierten Funktionen und/oder Risiken (zum Beispiel eine Goodwill-Abrechnung) erfolgen muss und die zweite Frage lautet, ob der neue Prinzipal im jeweiligen Ausland durch die neue Arbeitsweise des Unternehmens steuerpflichtig wird für die Gewinne, die mithilfe der ausländischen Tochtergesellschaft generiert werden.

Mehr als Steuern allein

Die Aufgaben, die Fisconti für seine Mandanten durchführt, können über die reine Steuerberatung hinausgehen. Bei der Betriebsumstrukturierungen ist dies dann auch eher die Regel als die Ausnahme. Wir sind davon überzeugt, dass das Steuersystem, die Art und Weise, wie Sie Ihr Unternehmen führen wollen, unterstützen und nicht hindern sollte. Dies bedeutet, dass ein Teil unserer Aktivitäten aus der Vermeidung, bzw. Verringerung von steuerlichen Hindernissen beim Aufbau, oder bei der Umstrukturierung Ihrer Geschäftsaktivitäten besteht.

Dies erfordert die nötige Kenntnis über Ihr Unternehmen und die entsprechende Dynamik. Im Interesse Ihres Unternehmens ist es für uns dann auch selbstverständlich, dass wir in manchen Fällen über den steuerlichen Bereich hinaussehen…

Wir sind uns bewusst, dass für sonstige Angelegenheiten, die außerhalb der Steuergesetzgebung fallen, andere Experten notwendig sind. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit Voorne Partners zusammen, einer spezialisierten Management-Beratungsfirma. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, dass wir erfolgreich Projekte durchführen können, mit denen zwar steuerliche Aspekte verbunden sind, jedoch über die Steuergesetzgebung hinausgehen. Mit Voorne Partners haben wir zum Beispiel einzigartige Lösungen entwickelt und angewendet, wodurch Konzerne/Multinationalen in der Lage waren, ihre europäischen (oder globalen) Unternehmensaktivitäten zu reorganisieren, inklusive der Realisierung der beabsichtigten Geschäftsvorteile. Das Konstruieren von sogenannten „Single Business Entities,“ ist davon ein Beispiel. Unsere Beratung verfolgt dabei das Ziel, die Umwandlung des Unternehmens ohne hohe Steuerlasten, oder unerwartete steuerliche Risiken, abzuwickeln.

Unsere Experten für Reorganisationen.

Jan van tilburg

Guido van Asperen

Simon Vermeij