Die Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates (GCC) Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wollen 2018 ein lokales Mehrwertsteuersystem einführen. Während Saudi-Arabien und die VAE ihre Umsatzsteuergesetze zum 1. Januar 2018 anwenden, werden andere Golfstaaten ihr Mehrwertsteuersystem später einführen. Das neue Mehrwertsteuersystem wird Auswirkungen auf Unternehmen in und außerhalb der Golfstaaten haben. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um empfindliche Strafen zu vermeiden, indem sie interne Prozesse und Systeme vorbereiten und ihre Umsatzsteuerposition und Cashflows optimieren.
VAT-Rahmenvertrag
Das MwSt.-Rahmenabkommen verpflichtet die Golfstaaten zur verpflichtenden Umsetzung der lokalen Gesetzgebung, lässt aber gleichzeitig einen Ermessensspielraum bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung bestimmter Leistungen zu. Die sechs Golfstaaten einigten sich auf bestimmte gemeinsame Standards wie den Anwendungsbereich der Steuer, allgemeine Prinzipien und Definitionen sowie den Standardsteuersatz von 5 % für Waren und Dienstleistungen, die nicht von der Steuer befreit oder zum Nulltarif besteuert werden.
Eine kurze allgemeine Idee
- Die Mehrwertsteuer wird von steuerpflichtigen ansässigen und nicht ansässigen Unternehmen erhoben und eingezogen und an die zuständigen Steuerbehörden abgeführt.
- Ein Unternehmen muss sich registrieren, wenn und bevor es steuerpflichtige Waren und/oder Dienstleistungen in einem Golfstaat liefert. Für Unternehmen kann ein Schwellenwert gelten. Für gebietsfremde Unternehmen, die im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft liefern, ist eine MwSt-Registrierung möglicherweise nicht erforderlich. Es kann möglich sein, sich freiwillig zu registrieren und als MwSt.-Gruppe anzumelden.
- Die Vorsteuer ist erstattungsfähig, wenn sie sich auf erbrachte steuerpflichtige Leistungen bezieht (entweder 5% oder 0%).
- Die Umsatzsteuererklärung muss vom steuerpflichtigen Unternehmen jeden Monat abgegeben werden. Dieser Zeitraum kann je nach lokaler Umsatzsteuergesetzgebung verlängert werden.
- Es gelten bestimmte administrative Anforderungen, wie z. B. die Aufbewahrung von Mehrwertsteuerrechnungen und Buchhaltungsunterlagen für mindestens 5 Jahre (15 Jahre für Immobilien) und Mehrwertsteuer-Rechnungsstellungsstandards.
Vorwärts gehen
Um empfindliche Strafen oder sogar Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden, ist es wichtig, eine Auswirkungsanalyse für diese neuen Umsatzsteuerregelungen zu erstellen. Um Ihnen praktische Empfehlungen geben zu können, benötigen wir unter anderem folgende Informationen:
- Die Art der Waren und Dienstleistungen, die Sie in die Golfstaaten verkaufen oder von dort beziehen, einschließlich des logistischen Warenflusses
- Die beteiligten (Vertrags-)Parteien
- Ihre lokale Präsenz in den Golfstaaten (Niederlassung, Unternehmen, möglicher Standort in einer Freizone)
- Der erwartete Umsatz/Wert der mit den Golfstaaten getätigten Geschäfte
In enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern kann Fisconti Sie bei dieser Wirkungsanalyse und der weiteren Umsetzung unterstützen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Guido van Asperen (+31 70 365 66 17 oder guido.van.asperen@fisconti.nl).