Die Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates (GCC) Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) wollen 2018 ein lokales Mehrwertsteuersystem einführen. Während Saudi-Arabien und die VAE ihre Umsatzsteuergesetze zum 1. Januar 2018 anwenden, werden andere Golfstaaten ihr Mehrwertsteuersystem später einführen. Das neue Mehrwertsteuersystem wird Auswirkungen auf Unternehmen in und außerhalb der Golfstaaten haben. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um empfindliche Strafen zu vermeiden, indem sie interne Prozesse und Systeme vorbereiten und ihre Umsatzsteuerposition und Cashflows optimieren.

VAT-Rahmenvertrag

Das MwSt.-Rahmenabkommen verpflichtet die Golfstaaten zur verpflichtenden Umsetzung der lokalen Gesetzgebung, lässt aber gleichzeitig einen Ermessensspielraum bei der mehrwertsteuerlichen Behandlung bestimmter Leistungen zu. Die sechs Golfstaaten einigten sich auf bestimmte gemeinsame Standards wie den Anwendungsbereich der Steuer, allgemeine Prinzipien und Definitionen sowie den Standardsteuersatz von 5 % für Waren und Dienstleistungen, die nicht von der Steuer befreit oder zum Nulltarif besteuert werden.

Eine kurze allgemeine Idee

Vorwärts gehen

Um empfindliche Strafen oder sogar Geschäftsunterbrechungen zu vermeiden, ist es wichtig, eine Auswirkungsanalyse für diese neuen Umsatzsteuerregelungen zu erstellen. Um Ihnen praktische Empfehlungen geben zu können, benötigen wir unter anderem folgende Informationen:


In enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnern kann Fisconti Sie bei dieser Wirkungsanalyse und der weiteren Umsetzung unterstützen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Guido van Asperen (+31 70 365 66 17 oder guido.van.asperen@fisconti.nl).